AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der F & L GmbH

Allgemeines, Kundenformulare, Daten, Pläne

Unser Warenangebot sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen von Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen ist die F & L GmbH berechtigt, Daten zu speichern und zu verarbeiten. Pläne, Zeichnungen, technische Beratungsleistungen sind unverbindlich, wenn sie nicht zu einem Liefervertrag gehören. Wir behalten uns das Urheberrecht an Plänen, Zeichnungen etc. vor. Die Weitergabe an Dritte ist ggf. schadensersatzpflichtig.

Angebote, Bestellungen, Prüfungspflicht der Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind aus organisatorischen Gründen nicht verpflichtet, den Bestellungen beigefügte Formulare auszufüllen, zu beachten oder aber als Lieferschein zu verwenden. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht binnen drei Tagen nach dem Ausstelldatum unserer Auftragsbestätigung ein Widerspruch eingegangen ist. Gleiches gilt für die in der Auftragsbestätigung enthaltene Liefer- und Rechnungsanschrift sowie den Anlieferungszeiten. Gleichlautende Mehrfachbestellungen sind branchenüblich. Es obliegt dem Kunden, versehentliche Doppelbestellungen zu vermeiden.

Allgemeine Leistungsbedingungen und Preise

Alle Artikel der Firma F & L GmbH werden in Industriequalität hergestellt und können aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit von allgemeinen technischen Normen abweichen. Schweißpunkte an Ecken können in Form von leichten Druckstellen und Wölbungen sichtbar sein, dadurch wird eine gute Haltbarkeit erreicht. Abrieb von bodenberührenden Teilen wie Sockel, Füsse, Seitenwangen, Rollen, Bodengleiter oder Stellschrauben stellen keine Minderung dar und gelten als branchenüblich. Geringfügige Abweichungen der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne sind – auch bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen zulässig, soweit der Gesamteindruck und die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden. Unsere Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Teillieferungen und Lieferungen ab Werk bleiben vorbehalten. Die Preise für Türen und Abwassertechnik sowie Artikel, die einen Zusammenbau erfordern, verstehen sich unmontiert.

Lieferung und Lieferfrist

Wir liefern „Ab Werk Bulgarien“, wenn nicht anders im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Frachtpreise gelten für eine Anreise. Frachten für Inseln erfolgen frei Festland Bahnhof/Station oder nach schriftlicher Vereinbarung. Lieferungen ins Ausland, erfolgen nach schriftlicher Vereinbarung. Verpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis und werden nicht zurückgenommen. Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ausdrücklich gewünschte Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers. Für Transportschäden durch Bahn, Speditionen und dergleichen, übernehmen wir keine Haftung. Ansprüche sind in solchen Fällen ausschließlich an den Verursacher zu stellen. Auf Wunsch kann der Käufer die Ware mit eigenen Transporteuren befördern. Dies ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Eventuell entstehende Mehrkosten bei der Fracht sind vom Käufer zu F & L GmbH tragen. Dem Kunden obliegt es, LKW-Anfahrt und -Entladung zu gewährleisten. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung sämtlicher Ausführungseinzelheiten durch den Kunden oder Zahlungseingang bei Vorauskasse. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses verlängert. Dies gilt insbesondere auch für die nicht rechtzeitige oder richtige Belieferung durch unsere eigenen Lieferanten.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar. Andere Zahlungsmodalitäten wie z.B. Vorauskasse oder Skontogewährung behalten wir uns vor und müssen schriftlich fixiert werden. Verzug tritt bei Fälligkeit sowie mit dem Ende der Zahlungsfrist ein. Die Zahlungsfrist beginnt mit unserem Rechnungsdatum. Wir sind auch bei Zielverkäufen zur sofortigen Fälligstellung berechtigt, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind. Unsere Mitarbeiter, insbesondere Transportpersonen haben grundsätzlich keine Inkassovollmacht, es sei denn, sie legen eine schriftliche Inkassovollmacht vor oder wir erklären dem Kunden gegenüber, dass bestimmte Mitarbeiter zum Inkasso berechtigt sind. Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt auch für Zurückbehaltungsrechte, wenn der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. In jedem Fall sind Zurückhaltungsrechte ausgeschlossen, wenn sie aus einem anderen Rechtsverhältnis als dem jeweiligen konkreten Vertrag herrühren.

Verzug

Wenn wir in Lieferverzug sind, kann der Kunde einen von ihm nachgewiesenen Schaden in Höhe von 5 % des ausstehenden Lieferwertes geltend machen. Bevor Lieferverzug eintritt muss uns der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen setzen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können wir die Kosten der An- und Rücklieferung sowie den Verwaltungsaufwand geltend machen. Wir behalten uns das Recht vor, auch hier Vorauskasse zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.

Retour und Reklamation ohne Rechtsgrund

Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Kunden ohne Rücktritts-, Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zurückgesandte Ware, welche sich im einwandfreien und fabrikneuen Zustand befindet, unter Erteilung einer Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich der von uns aufgewandten Kosten der An- und Rücklieferung sowie abzüglich 20%, mindestens aber € 20,-, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verwaltungsaufwand zurückzunehmen. Ist die Ware beschädigt oder befindet sie sich nicht mehr in einem fabrikneuenZustand, so wird bei der Gutschrift zusätzlich die Wertminderung in Abzug gebracht. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Aufwand nachweisen oder der Kunde einen geringeren Aufwand nachweist. Entsprechendes gilt für Vertragsaufhebungen (einvernehmliche Stornierung).

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der endgültigen Einlösung bzw. Wertstellung sämtlicher F & L GmbH Wechsel und Schecks und der Unwiderruflichkeit von Lastschriften. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat für den nötigen Versicherungsschutz zu sorgen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sin wir – auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

Transportbezogene Untersuchungs- und Rügepflichten

Der Kunde hat bei der Anlieferung und Abnahme der Ware äußerlich erkennbare Schäden beim anliefernden Frachtführer/Fahrer sofort zu melden und den Umfang und Wert quittieren zu lassen. Bei nicht erkennbaren Schäden hat die Meldung binnen fünf Werktagen zu erfolgen. Nach Ablauf der genannten Frist müssen wir davon ausgehen, dass die Anlieferung ordnungsgemäß und einwandfrei erfolgt ist.

Gewährleistung

Der Mangel gilt als genehmigt, wenn er offenkundig ist und nicht binnen fünf Werktagen schriftlich gerügt wird. Bei Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, sind wir nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die uns zur jeweiligen Nachbesserung auferlegte Frist muss angemessen sein, jedenfalls aber sechs Wochen betragen. Wir sind zur dreifachen Nachbesserung berechtigt. Nimmt ein Kunde uns unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat.

Kündigung

Sollte der Auftraggeber vor Herstellung der bestellten Ware den Vertrag kündigen, sind wir berechtigt eine Pauschale von 30 % des Nettoauftragwertes für entgangenen Gewinn und für entstandene Kosten zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor. Schadenersatz im Allgemeinen Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Dieser Ausschluß gilt nicht, soweit die Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen eingetreten sind. Soweit in den vorangegangenen Paragraphen besondere Regelungen getroffen wurden, gehen diese vor. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Eisenhüttenstadt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zum Kunden ist Eisenhüttenstadt. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor jedem anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht getroffen wurden, gehen diese vor. Rechtswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

Gerichtsstand

Für gewerbliche Kunden und Unternehmen gilt das Amtsgericht Eisenhüttenstadt als Gerichtsstand.